Wir führen gerne die nach Kehr- und Überprüfungsordnung geforderten, freien Schornsteinfegerarbeiten wie Kehrungen, Messungen und Abgaswegeüberprüfungen gemäß Ihrem Feuerstättenbescheid aus.
Bei einer Beauftragung der Nieter GmbH werden die anstehenden Arbeiten wie gewohnt ohne Ihr Zutun von uns angemeldet. Eine individuelle Terminabsprache ist dabei immer möglich.
Wir tun alles, damit Sie zufrieden sind. Ein gutes Terminmanagement, Flexibilität und Freundlichkeit sind uns ebenso wichtig wie Zuverlässigkeit und die hohe Qualität der ausgeführten Arbeiten.
Unser Team ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Ihrer Feuerungsanlage. Wir beraten Sie gerne zu Fragen der Heiztechnik und der rationellen Energieverwendung.
Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, dann sprechen Sie uns gerne an. Schreiben Sie uns eine e-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir führen gerne die die nach Kehr- und Überprüfungsordnung geforderten freien Schornsteinfegerarbeiten nach Ihrem Feuerstättenbescheid aus:
Jährliche Überprüfung von gewerblichen Küchenentlüftungen auf feuergefährliche
Ablagerungen nach den Vorgaben der Überprüfungsverordnung - ÜV vom 17.12.2009
Nieter GmbH
Schornsteinfegermeisterbetrieb
Geschäftsführer Thorsten Arndt
Am Fuchsbau 4 | 13503 Berlin
Telefon: 030 / 437 47 337 - 0 | Fax: 030 / 437 47 337 - 37